Eintragungsverfahren und Fahrzeugunterlagen
Die Anforderungen können je nach Kanton leicht variieren, doch mit homologierten Teilen ist das Verfahren in der Regel unkompliziert.
1) Professionelle Montage
Wir empfehlen dringend die Montage durch eine qualifizierte Werkstatt oder Garage.
- Das Teil muss sicher und korrekt montiert werden
- Das Identifikationsetikett muss vorschriftsgemäss angebracht werden
Falls der Fussgängerschutz betroffen ist, füllt der Monteur den entsprechenden Abschnitt aus und unterschreibt ihn
2) Unterlagen vorbereiten
Bevor Sie Ihr kantonales Strassenverkehrsamt kontaktieren, halten Sie Folgendes bereit:
- Alle mit dem Teil gelieferten DTC-Homologationszertifikate und -dokumente
- Den Fahrzeugausweis, der alle erforderlichen Fahrzeugdaten enthält
- Das Antragsformular für Fahrzeugänderungen (jeder Kanton hat sein eigenes), das Sie direkt auf der Website Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts herunterladen können.
3) Änderung beim kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen
Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem Ihr Fahrzeug eingelöst ist.
- Jeder Kanton hat sein eigenes offizielles Antragsformular für Änderungen
- Das Strassenverkehrsamt informiert Sie über die nächsten Schritte und das Eintragungsverfahren
- Die Schweizer Vorschriften verlangen, dass Fahrzeugänderungen nach der Montage unverzüglich beim kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet werden. Die kantonalen Anforderungen können variieren, weshalb homologierte Teile das Verfahren erheblich vereinfachen. (Einige Kantone nennen eine Richtfrist von 14 Tagen. Wir empfehlen, die lokalen Anforderungen direkt bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt zu erfragen.)
4) Eintragung und Fahrzeugvorführung
Ihr kantonales Strassenverkehrsamt vereinbart mit Ihnen einen Termin, um das Fahrzeug mit dem montierten Teil und den Homologationsunterlagen vorzuführen. Bei diesem Termin prüfen die Behörden die Konformität und passen die Zulassung entsprechend an.
- Nach der Prüfung wird die Änderung direkt eingetragen
- Oder Sie kombinieren sie mit einem Termin für die technische Fahrzeugprüfung (MFK)
- Wenn Sie weitere Änderungen wie Felgen oder Fahrwerkskomponenten planen, empfehlen wir dringend, alle Änderungen gleichzeitig vorzunehmen.
5) Aktualisierung des Fahrzeugausweises
Nach der Genehmigung wird die Änderung offiziell im Fahrzeugregister erfasst, und Sie können mit Ihren homologierten Teilen völlig legal fahren.
Offizielles Verzeichnis der Strassenverkehrsämter aller 26 Schweizer Kantone: